AGB
(ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)
Bad Ischl, im April 2012 – aktueller Stand vom 10.04.2020
Rechnungslegungs- und Zahlungsbedingungen für Künstler, Musiker, Lieferanten
1) „Ein-Monats-Frist“ für Rechnungslegung
Es werden keine Rechnungen akzeptiert, die außerhalb einer Frist von 30 Tagen nach einem Gig / Projekt geschickt werden. Der Rechnungsleger hat dann keinen Anspruch mehr auf sein Honorar. Das Datum des Rechnungseinganges bei mir ist entscheidend. Es werden alle Kalendertage gezählt, das heißt auch Sonn- und Feiertage.
2) Anspruchsdauer von Forderungen und Zahlungszeitpunkt
Forderungen aus im Sinne von Punkt 1 rechtzeitig geschickten Rechnungen können länger bestehen bleiben. Honorare werden immer unverzüglich überwiesen, sobald die Zahlung vom Veranstalter eingegangen ist.
3) Haftung für Zahlungsausfälle
Es wird keine Haftung für Zahlungsausfälle durch Veranstalter / Auftraggeber übernommen. Das heisst, jeder Musiker trägt dieses Risiko in der Höhe seines vereinbarten Honorares selbst.
4) Haftung für Steuern, Abgaben u. ä.
Jeder Musiker ist für seine eigenen Steuern, Abgaben, Sozialversicherung, AKM / GEMA usw sowohl im Inland als auch im Ausland selbst verantwortlich.
5) Rechnungsversand, Form und Inhalt
Rechnungen sollen vorzugsweise per Email als pdf, doc oder xls-Datei geschickt werden und müssen allen Anforderungen des allgemeinen Rechnungslegungsgesetzes entsprechen (Adressen Rechnungsleger und -empfänger, Datum, Rechnungsnummer, UID-Nummer, Unterschrift, MWSt, etc). Vereinbarte Beträge gelten als Nettobeträge, sofern die Ausweisung der Mehrwertsteuer nicht extra vereinbart wurde und sie gelten inklusive aller Spesen und Zusatzkosten („all inclusive – Prinzip“).
6) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Bad Ischl